
Neue Tarifregelung gefährdet die ärztlicher Versorgung
Der Bund plant im Rahmen des neuen Arzttarifs TARDOC eine Begrenzung der täglich abrechenbaren ärztlichen Leistung (AL). Diese Begrenzung betrifft den gesamten über die Grundversicherung abrechenbaren Praxisumsatz – nicht das persönliche Einkommen einzelner Ärztinnen und Ärzte.
Wichtig zu wissen:
Diese Begrenzung ist berechnet aufgrund einer maximalen Arbeitszeit von 12 Stunden pro Tag. Diese 12 Stunden entsprechen nicht der Zeit, die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin mit Ihnen im Sprechzimmer verbringt. Viele Untersuchungen werden heute von speziell ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt. Diese Leistungen werden im Tarifsystem jedoch der Arbeitszeit der Ärztin oder des Arztes angerechnet.
Der so begrenzte Umsatz finanziert die Löhne des gesamten Praxisteams, die Praxisinfrastruktur, Miete, medizinische Geräte, IT sowie sämtliche Betriebskosten. Er entspricht nicht dem persönlichen Einkommen Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Ist dieses Tageslimit erreicht, können an diesem Tag keine weiteren Leistungen mehr über die Grundversicherung abgerechnet werden – auch wenn weitere Patientinnen und Patienten behandelt werden müssten.
Was bedeutet das für Sie?
- Längere Wartezeiten auf Termine
- Verzögerungen bei wichtigen Untersuchungen und Behandlungen
- Weniger Zeit für persönliche Beratung und Betreuung
- Stärkere Belastung von Spitälern
- Gefahr eines Abbaus von qualifiziertem Praxispersonal
- Verschlechterung der wohnortnahen ärztlichen Versorgung
Besonders betroffen sind Menschen mit chronischen Augenerkrankungen, beispielsweise mit Makulaerkrankungen, Glaukom oder diabetischen Netzhautveränderungen. Gerade sie sind auf regelmässige Kontrollen und Behandlungen angewiesen.
Warum betrifft dies gerade die Augenheilkunde?
Augenarztpraxen behandeln täglich sehr viele Patientinnen und Patienten. Das ist kein Zeichen von «zu viel Medizin», sondern Ausdruck einer effizienten und gut organisierten Versorgung.
Die Augenheilkunde versorgt täglich sehr viele Patientinnen und Patienten effizient und in hoher Qualität – dank moderner Diagnostik und eines eingespielten Praxisteams.
Unser Anliegen
Wir möchten Sie auch in Zukunft rasch, sorgfältig und wohnortsnah behandeln können.
Dafür braucht es faire Rahmenbedingungen – ohne starres Tageslimit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass diese Regelung überdacht wird.
Jetzt Position beziehen:
Unterstützen Sie die Petition «Keine tägliche Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL) im TARDOC» an die Bundesversammlung.
Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG/SSO)